7.1 Eine Weitervermietung an Dritte durch den Mieter ist nicht zulässig.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
7.3 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
7.4 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit in der Scheune den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.
7.5 Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen
(z.B. zwei Models, ein Helfer) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
7.6 Für Personen, die an einer Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen der Scheune eine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, ist die Begehung der Scheune nicht möglich (keine Barrierefreiheit). Alkoholisierte oder unter Einfluss von Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen die Scheune nicht betreten.
7.7 Tiere sind in der Scheune nicht gestattet.
7.8 In der gesamten Scheune gilt Rauchverbot. Offenes Feuer ist verboten. Durch den hohen Holzanteil und vor allem das Stroh ist Rauchen sowie offenes Feuer jeglicher Art strengstens untersagt.
7.9 Lampen und andere elektrische Geräte, die zu einem Brandt führen könnten, dürfen nur unter Aufsicht eingeschaltet sein. Ist eine Aufsicht nicht gewährleistet, ist das Gerät abzuschalten! Heiße Geräte oder Geräte, von denen eine Hohe Hitzeentwicklung ausgeht, niemals ins Stroh legen oder unbeaufsichtigt lassen.
7.10 Zur Feuerverhütung ist der Mieter verpflichtet, sich über die Standorte der Feuerlöscher zu informieren (auf jeder Ebene ein Wasserfeuerlöscher). Im Falle eines Brands befindet sich der Feueralarm von außen an der Scheunenwand neben dem Eingang.