Mietbedingungen

Mietbedingungen
1. Vermieter
FotoScheune Aischgrund
vertreten durch: Oliver von Drach
info@fotoscheune-aischgrund.de
0179-4265169

2.    Mietgegenstand
Vermietet wird die Scheune Kirchgasse 4, 91462 Oberhöchstädt zu Zwecken der Fotografie.
Zulässige Bereiche sind: Eingangsbereich mit Treppe, 1. Stock, 2. Stock, sowie Spitzboden.  Der Mieter verpflichtet sich, die mit Absperrband abgetrennten Bereiche nicht zu betreten oder auf Fotos zu verwenden. Das Mietstudio kann für Arbeiten im Bereich der Sach- und Peoplefotografie (einschließlich Akt, Fetisch) genutzt werden.

3.    Zusätzliche Mietgegenstände
Die in der Scheune befindlichen Requisiten der oberen Etagen (1. und 2. Stock) dürfen für Fotos verwendet und zu diesem Zweck verstellt werden. Für Schäden, die dabei entstehen haftet der Mieter, diese sind außerdem bei der Abnahme sofort zu melden. 

4.    Räumlichkeiten
Die Scheune wurde früher als Warenlagen verwendet. Um das besondere Flair der Scheune zu bewahren, wird auf eine gründliche Reinigung verzichtet. Der Mieter verpflichtet sich, weitere Verschmutzungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Flüssigkeiten.
Offenes Feuer / Räucherwerk oder ähnliches ist aufgrund der hohen Brandgefahr strengstens untersagt!

5.    Mietabwicklung
5.1   Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 1 Stunde. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 6 Stunden. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom und Nutzung der Requisiten.

5.2    Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.

5.3    Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt.

5.4   Der Mieter ist verpflichtet, spätestens nach der Beendigung seiner Arbeit die Miete im vollen Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht, nicht pünktlich oder nicht planmäßig durchführen konnte.

5.5   Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten gemäß folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
Bis 10 Tage vor Mietbeginn:   kostenfrei
Bis 6 Tage vor Mietbeginn:     50% vom Gesamtmietpreis
Bis 2 Tage vor Mietbeginn:     85% vom Gesamtmietpreis
danach:                                    100% vom Gesamtmietpreis


6.    Haftung
6.1    Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung innezuhaben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt.

6.2  Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und der Requisiten auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten und Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.3   Die Begehung der gesamten Scheune ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei unachtsamen Verhalten besteht die Gefahr eines Sturzes oder Verletzungen. Für alle Unfälle haftet der Besucher der Scheune selbst. Die FotoScheune Aischgrund haftet nicht für Unfälle, die beim Aufenthalt in der Scheune, vor allem aber durch unachtsames Verhalten oder unsachgemäße Verwendung des Inventars entstehen. Unfälle und Sachschäden sind unverzüglich zu melden.

6.4   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies eine alte Scheune ist und somit ein erhöhtes Gefahrenpotential angenommen werden muss. Aufgrund der Nutzung als Fotoscheune ist es nicht möglich, neue Sicherheitsmaßnahmen, Geländer oder ähnliches umzusetzen. Erhöhte Vorsicht beim Begehen von Treppen, einzelnen Brettern oder dem Öffnen der Gauben wird dringend empfohlen.

6.5    Der Mieter tritt von allen Ansprüchen auf Haftung seitens des Vermieters für etwaige Personenschäden während des Mietaufenthalts zurück. Zudem übernimmt der Mieter die volle Haftung für Personenschäden der Begleitpersonen.

6.6    Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen z.B. Stromausfall.

6.7    Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

7.    Nutzungsbedingungen
7.1    Eine Weitervermietung an Dritte durch den Mieter ist nicht zulässig.

7.2  Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

7.3    Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

7.4    Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit in der Scheune den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.

7.5    Die Anzahl der Begleitpersonen zum Mieter ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z.B. zwei Models, ein Helfer) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

7.6    Für Personen, die an einer Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen der Scheune eine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, ist die Begehung der Scheune nicht möglich (keine Barrierefreiheit). Alkoholisierte oder unter Einfluss von Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen die Scheune nicht betreten.

7.7    Tiere sind in der Scheune nicht gestattet.

7.8    In der gesamten Scheune gilt Rauchverbot. Offenes Feuer ist verboten. Durch den hohen Holzanteil und vor allem das Stroh ist Rauchen sowie offenes Feuer jeglicher Art strengstens untersagt.

7.9    Lampen und andere elektrische Geräte, die zu einem Brandt führen könnten, dürfen nur unter Aufsicht eingeschaltet sein. Ist eine Aufsicht nicht gewährleistet, ist das Gerät abzuschalten! Heiße Geräte oder Geräte, von denen eine Hohe Hitzeentwicklung ausgeht, niemals ins Stroh legen oder unbeaufsichtigt lassen.

7.10    Zur Feuerverhütung ist der Mieter verpflichtet, sich über die Standorte der Feuerlöscher zu informieren (auf jeder Ebene ein Wasserfeuerlöscher). Im Falle eines Brands befindet sich der Feueralarm von außen an der Scheunenwand neben dem Eingang.



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